Die Bauarbeitenverordnung (BauAV) schreibt vor, welche Massnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bei Bauarbeiten getroffen werden müssen. Im Jahr 2005 wurde bei uns im Interesse unserer Belegschaft die erforderliche Infrastruktur und Organisation in Zusammenarbeit mit der SUVA aufgebaut und erfolgreich umgesetzt.
Insbesondere wichtig und unumgäglich ist die Beachtung der Vorschriften für Arbeiten auf dem Dach. Bei einer Absturzhöhe von mehr als 3 Meter darf nicht mehr ohne Absturzsicherung gearbeitet werden!
Verlangen Sie von uns einen Kostenvoranschlag für die geeignete Absturzsicherung für das Dach Ihres Gebäudes, damit bei Wartungsarbeiten und Reparaturen die Vorschriften für die Arbeitssicherheit erfüllt sind.
Durch diese Einmalinvestition entfallen bei Unterhaltsarbeiten und kleinen Reparaturen die Kosten für Hebebühne und Gerüst.